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ABGESAGT: Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh in Kirkel, 02. - 04. April 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Vorstand der GTFCh hat sehr schweren Herzens entschieden, die Weiterbildungsveranstaltung (2. – 4. bzw. 5. April 2020) abzusagen.

 

 

Sie alle bekommen aus den Medienberichten mit, wie die Einschränkung des öffentlichen Lebens, sowohl Arbeit als auch Privates betreffend, täglich eskaliert. Das gesellschaftspolitische Ziel besteht dabei darin, die Ansteckungsrate mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) soweit zu verzögern, dass die Gesundheitseinrichtungen nicht überfordert werden.

Zur Risikobewertung äußert sich das Robert-Koch-Institut (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) wie folgt:

„Auf globaler Ebene handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt.

Der Vorstand schätzt das persönliche Risiko einer Ansteckung bei der Weiterbildungsveranstaltung nicht als hoch ein, das Treffen von Teilnehmern aus ganz Deutschland und die mögliche Verteilung einer Infektion wird jedoch kritisch gesehen.

Unabhängig von der realistischen Einschätzung der Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr im Rahmen unserer Veranstaltung haben sich aber die Verfügbarkeiten von Teilnehmern und Referenten in den letzten sehr wenigen Tagen geändert. Von zahlreichen Trägern der Institutionen im öffentlichen Dienst (z.B. Universitäten, Kriminalämter), aber auch denen von Kliniken und auch Privatlabors wurden (Dienst)Reiseverbote schon ausgesprochen oder es steht zu erwarten, dass dies kurzfristig kommt. Dies betrifft sowohl Teilnehmer als auch Referenten und die Organisatoren. Die Konsequenz ist, dass die Veranstaltung nicht so durchgeführt werden kann, wie geplant, und die Weiterbildungsziele nicht erreicht werden können.

Der Vorstand hat in Abwägung der gesundheitspolitischen Risiken und der Probleme mit der Kompensation der Einschränkungen in der Veranstaltungsorganisation letztlich die ersatzlose Absage der Veranstaltung beschlossen.

An dieser Stelle möchte ich den schon angefallenen erheblichen Aufwand würdigen und denjenigen danken, die sich engagiert haben. Das sind in erster Linie die Referenten, aber auch die Organisatoren der Veranstaltung und hier insbesondere der Geschäftsstelle in Person von Frank Peters.

Die überwiesenen Teilnehmergebühren werden rückerstattet, auf die GTFCh kommen damit allerdings erhebliche Kosten für den Ausfall zu.

Der Vorstand bittet um Ihr Verständnis.

 GTFCh   (Tagungsleiter: Prof. Dr. Markus R. Meyer, Homburg/Saar)

Programm (Download PDF)

 

Donnerstag 02.04.2020

11:00 h Anmeldung (FT Peters (Jena) und AA Weber (Homburg))
12:00 h Mittagessen
13:15 h Begrüßung (MR Meyer (Homburg))
13:30 h Anatomie, Physiologie … Vegetativum  (HH Maurer (Homburg))
15:30 h Kaffeepause
16:00 h Neues zum NpSG (J Schäper (München))
17:00 h Das forensische Gutachten - Aufbau, Anforderungen, Beispiele (LD Paul (München))
18:00 h Abendessen, mit Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein
   

Freitag 03.04.2020

08:00 h Frühstück
09:00 h Anatomie, Physiologie … Magen-Darm-Trakt (HH Maurer (Homburg))
11:00 h Kaffeepause
11:30 h Analytik von Sprengstoffen und Schmauchspuren (K Stein (München))
12:30 h Mittagessen
14:00 h Grundlagen der Massenspektrometrie I - vom Quadropol zum Orbitrap (D Wissenbach (Jena))
16:00 h Kaffeepause
16:30 h Analytik von Substanzen zur Anwendung am Vegetativum, Magen-Darm, Lunge, Auge (F Peters (Jena))
18:00 h Abendessen, mit Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein
   

Samstag 04.04.2020

08:00 h Frühstück
09:00 h Postmortale Redistribution und Artefaktbildung in der Forensik (G Skopp (München))
10:00 h Asservierung für forens.-tox. Untersuchungen / Aspekte der Postmortem-Analytik (G. Rochholz (Kiel))
11:00 h Kaffeepause
11:30 h Biopharmazie - Galenik (AE Steuer (Zürich))
12:30 h  Mittagessen
14:00 h  Toxine (D. Mebs (Frankfurt) )
16:00 h  Abreise für nicht-Klausur-Schreiber
18:00 h Abendessen, mit Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein
   

Sonntag 05.04.2019

08:00 h Frühstück
08:30 h Abschlussklausur (1h) für die Fachtitel
 
  • Forensischer Chemiker GTFCh
  • Forensischer Toxikologe GTFCh
  • Klinischer Toxikologe GTFCh
  • Forensisch-Klinischer Chemiker GTFCh 

 

Anmeldung

Die Anmeldung ist nur online über www.gtfch.org bis zum 31.01.2020 (keine Ausnahmen) möglich.

Annahmebestätigung gemäß u.g. Zulassungsbedingungen bis 15.02.2020.

 

Hinweis zur Kapazität

Wegen noch nicht abgeschlossener Umbaumaßnahmen wird der Hauptsaal nur etwa 90 Personen fassen. Um weiteren Kolleginnen und Kollegen die Fortbildung zu ermöglichen, wird eine Videoübertragung in einen Nachbarraum installiert.

 

Hinweis zur Tagungsdauer

Erstmals wurden die Vorträge - wie von der Mehrzahl der Teilnehmenden in den letzten Jahren gewünscht - nur bis Samstag geplant, um zumindest einigen einen freien Wochenendtag zu ermöglichen. Ausgenommen sind diejenigen, die die Veranstaltung zur Weiterbildung nutzen und daher die Prüfung absolvieren müssen. Dies wird der einzige Programmpunkt für den Sonntagmorgen sein.

 

Teilnahmegebühr

  • Die Teilnahmegebühr ist zahlbar bis 29.02.2020.
  • Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. Vollpension 400 €  (bis Samstagnachmittag) bzw. 500 € (bis Sonntagmorgen) für Mitglieder und 500 bzw. 600 € für Nichtmitglieder.
  • Die Teilnahmegebühr ist bis zum 29.02.2020 spesenfrei auf das GTFCh-Schatzmeisterkonto zu überweisen, das in der Annahmebestätigung angegeben wird.
  • Bei Zahlungseingang nach dem 29.02.2020 wird ein Aufschlag von 50 € fällig, der spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt werden muss.
  • Barzahlung vor Ort ohne Aufschlag ist nur möglich nach Vorabgenehmigung durch den Schatzmeister (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.).

 

Teilnahmebedingungen

  • Diese Veranstaltung wird von der GTFCh als Weiterbildungsveranstaltung nur nach Bestehen der Abschlussklausur anerkannt.
  • Diese Veranstaltung wird von der GTFCh auch als Fortbildungsveranstaltung mit 15 Punkten anerkannt.

 

Zulassungskriterien für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der GTFCh

I. Präambel

Seit Jahren erfreuen sich die Fort- und Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh wachsender Beliebtheit, auch bei Nichtmitgliedern der Gesellschaft. Aufgrund dieser per se positiven Entwicklung ist es allerdings in der Vergangenheit bereits dazu gekommen, dass aufgrund begrenzter Kapazität der Tagungsstätten Anmeldungen zurückgewiesen werden mussten. Es ist zu erwarten, dass dies in der Zukunft in verstärktem Ausmaß der Fall sein wird. Um möglichst vielen GTFCh-Mitgliedern Zugang zu den Veranstaltungen zu ermöglichen und die begrenzt vorhandenen Plätze fair zu verteilen, werden im Folgenden Kriterien definiert, die von den Organisatoren bei der Annahme von Anmeldungen beachtet werden.

II. Zulassungskriterien

Folgende Zulassungskriterien/Prioritäten werden bei der Annahme von Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen berücksichtigt:

  1. Anmeldungen von GTFCh-Mitgliedern haben grundsätzlich Vorrang vor Anmeldungen von Nichtmitgliedern.
  2. Nichtmitglieder, die einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben, sind GTFCh-Mitgliedern gleichzustellen, sofern ihr Antrag auf Mitgliedschaft bereits in der Geschäftsstelle eingegangen und vollständig ist.
  3. Bei der Fort- und Weiterbildungsveranstaltung in Kirkel sind Anmeldungen zur Teilnahme zwecks Weiterbildung solchen zur Teilnahme zwecks Fortbildung vorzuziehen.
  4. Ergibt sich aus den vorgenannten Kriterien keine Priorität, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Informationen zur Tagungsstätte

www.bildungszentrum-kirkel.de