XXII. Symposium der GTFCh, 15. - 17. April 2021 in Mosbach
15. bis 17. April 2021 in Mosbach (Baden)
Die Frist für die Einreichung von Vortrags-Abstracts ist am 24.12.2020 abgelaufen.
Tagungspräsidentin: Hilke Andresen-Streichert
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum, Köln
Wissenschaftliches Komitee: Gisela Skopp
Forensisch Toxikologisches Centrum, München
Tagungszentrum: Alte Mälzerei, Alte Bergsteige 7, Mosbach (Baden), e-mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Donnerstag, 15. April 2021
14:00 - 18:00 Uhr Young Scientists - Treffen (Alte Mälzerei) (Informationen)
Freitag, 16. April 2021
XXII. Symposium der GTFCh
Trends in der Forensischen Chemie und Toxikologie
Neue Screening-Methoden – Hochauflösende Massenspektrometrie – Toxikokinetik – Alternative Matrices – Neues aus der Kriminaltechnik – Fallberichte – Freie Themen
15:45 - 17:30 Uhr Mitgliederversammlung / Business meeting (Alte Mälzerei und Video-Streaming)
mit Verleihung der Jean-Servais-Stas-Medaille und des Förderpreises für junge Wissenschaftler
Samstag, 17. April 2021
Fortsetzung XXII. Symposium der GTFCh
09:00 - 13:00 Uhr Vorträge (Alte Mälzerei und Video-Streaming)
Anmeldung
Die Präsenzteilnahme wird aufgrund wahrscheinlich immer noch anhaltender Auflagen beschränkt sein müssen. Daher wird das Symposium in einer Mischung aus vor Ort präsenten und virtuellen Teilnehmern durchgeführt. In der Anmeldemaske kann man sich für eine reine Online-Teilnahme registrieren, bei Zahlungseingang bis zum 21.03.2021 wird jeder zugelassen. Wer eine vor Ort-Teilnahme bevorzugt kann das ebenfalls anmelden, hier ist der Anmeldeschluss zunächst der 19.02.2021, da bei Überschreitung der Kapazität der Tagungsstätte Alte Mälzerei noch eine Auswahl stattfinden muss. Kriterien für eine Bevorzugung sind: Vortragende, Funktionsträger, GTFCh-Mitglieder und Mitglieder, die sich die vor Ort-Teilnahme teilen (einer kommt Fr und einer Sa). Im Formular kann der Partner spezifiziert werden, so dass dies bei der Auswahl berücksichtigt werden kann (beide müssen sich aber entsprechend anmelden).