Weiterbildungskatalog zur Anerkennung als „Forensisch-Klinische/r Chemiker/in GTFCh“

Anlage 1 zur Weiterbildungsordnung „Forensisch-Klinischer Chemiker GTFCh / Forensisch- Klinische Chemikerin GTFCh“

 

Einleitung

Der Bewerber muss sich während der Weiterbildungszeit eingehende fachrelevante Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der forensisch-klinischen Chemie nach dem Stand der Wissenschaft und Technik aneignen. Hierzu ist es u. a. notwendig:

Der Bewerber kann seine erworbenen Kenntnisse u. a. dadurch erweitern und belegen, indem er nachweislich

Er hat sich auf den nachfolgend aufgeführten Gebieten (Weiterbildungsmodule) weiter- und fortzubilden:

 

Weiterbildungsmodule

Grundlagen der Humanbiologie

Grundkenntnisse der Funktionsweise des menschlichen Körpers

Grundlagen der Erstellung und Gestaltung eines labormedizinischen Befundes

Grundlagen immunologischer Analyseverfahren

Grundlagen physiko-chemischer Analyseverfahren

Qualitätssicherung

Grundlegende Kenntnisse zur Statistik

Kenntnisse der Besonderheiten der Untersuchungsmaterialien 

Klinische Chemie

Grundlagen der Biochemie und Pathobiochemie

Grundlegende Kenntnisse zur Physiologie und Pathobiochemie von für den Xenobiotika-Stoffwechsel wichtigen Organen

Grundlegende Kenntnisse zu Aufbau und Funktion der Haut und ihrer Anhangsgebilde und Sekretionsprodukte

Grundlagen der Forensischen und Klinischen Toxikologie

Grundkenntnisse zu Toxikodynamik und Toxikokinetik / Pharmakodynamik und Pharmakokinetik

Stoffwechsel und Toxikologie

Therapeutisches Drug Monitoring, wenn indiziert

Rechtskunde

Relevante Gesetze und Verordnungen, z. B.

 


Grammatikalisch maskuline Bezeichnungen gelten im gesamten Text gleichermaßen für beide Geschlechter.