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Weiterbildungsmöglichkeiten

Die GTFCh bietet 4 Weiterbildungen an

  • Forensische Toxikologin GTFCh / Forensischer Toxikologe GTFCh
  • Forensische Chemikerin GTFCh / Forensischer Chemiker GTFCh
  • Klinische Toxikologin GTFCh / Klinischer Toxikologe GTFCh
  • Forensisch-Klinische Chemikerin GTFCh / Forensisch-Klinischer Chemiker GTFCh

Alle weiterbildungsrelevante Dokumente und die Adressen der Anprechpartner finden sie in dieser Rubrik.

Antrag

Der Antrag ist formlos an den Präsidenten der GTFCh zu richten. Die Einreichung sollte ausschließlich im pdf-Format erfolgen. Die Originale der eingereichten Dokumente müssen dem Antragsteller vorliegen und können bei Bedarf von der Anerkennungskommission angefordert werden. Die Unterlagen können beispielsweise auf CD gespeichert werden und dem unterschriebenen Antrag und der Erklärung beigefügt werden.

Kosten

Das Verfahren der Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wurde am 03.05.2021 vom Vorstand auf 200 EUR festgesetzt. Die Gebühr wird mit Einreichung des Antrags fällig. Sie ist auf das Konto der Gesellschaft zu überweisen.

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 150 EUR und ist vor jeder Prüfung rechtzeitig auf das GTFCh-Schatzmeisterkonto zu überweisen.

Info

(Anerkennung von Fachtiteln anderer Fachgesellschaften, vgl. Mitteilung aus 2015)

Der Vorstand der GTFCh hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 beschlossen, dass nach dem derzeit geltenden Fachtitel-Reglement der Sektion Forensische Chemie und Toxikologie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) der Fachtitel „Forensischer Toxikologe SGRM“ als gleichwertig zum „Forensischen Toxikologen GTFCh“ anzusehen ist, wenn auch Post mortem Untersuchungen durchgeführt werden, ansonsten wird die Gleichwertigkeit mit dem Fachtitel „Forensisch-Klinischer Chemiker GTFCh“ anerkannt. Die GTFCh erkennt ebenfalls die Gleichwertigkeit des Fachtitels „Forensischer Chemiker SGRM“ zum „Forensischen Chemiker GTFCh“ mit dem Arbeitsbereich „Betäubungsmittel, Identifizierung, Quantifizierung und Materialvergleich“ an.

 

(Rundmail vom 16.03.2020 an die Mitglieder der GTFCh, Präsident Prof. Dr. Tönnes)

Nach §6 der Fortbildungsordnung kann der Vorstand vorübergehend fortbildungspflichtige Personen von der Fortbildungspflicht befreien. Der aktuellen Situation entsprechend hat der Vorstand dies für alle Betroffenen für das ganze Jahr 2020 beschlossen. Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung sind nach der GTFCh-Satzung nicht verpflichtet, eine bestimmte Weiterbildungspunktezahl pro Jahr zu erreichen. Wir empfehlen dennoch allen in Fort- und Weiterbildung befindlichen GTFCh-Mitgliedern in der gegebenen und in ihrer Dauer nicht absehbaren Situation, Angebote zu Webinaren etc. verstärkt wahrzunehmen, um sich fachlich "fit" zu halten.

 

(Auszug aus der Rundmail vom 27.01.2021 an die Mitglieder der GTFCh, Prof. Dr. Katharina Rentsch)

Die allermeisten Veranstaltungen werden im Jahr 2021 als online-Veranstaltungen durchgeführt. Aus diesem Grund müssen im Jahr 2021 wieder die volle Zahl der Fortbildungspunkte für den Erhalt des Fachtitels erworben werden. Zur Dokumentation der online-Fortbildungen sollten Sie wenn möglich eine Teilnahmebestätigung erwerben. Wenn der Veranstalter keine Teilnahmebestätigung ausstellt, bewahren Sie bitte das Mail zur Bestätigung der Anmeldung auf. Die meisten Veranstalter schicken solche Mails mit dem Link zur online-Übertragung der Vorträge. Im Jahr 2021 werden keine stichprobenartige Überprüfungen der erworbenen Fortbildungspunkte des Jahres 2020 gemacht. Im nächsten Jahr werden diese Überprüfungen jedoch für das Jahr 2021 wieder stattfinden.