Fachtitel "Forensische Toxikologin / Forensischer Toxikologe GTFCh"
Die Forensische Toxikologie im Sinne dieser Weiterbildungsordnung befasst sich mit der Durchführung, Qualitätssicherung, Beurteilung, Interpretation und Begutachtung von qualitativen und quantitativen Untersuchungen toxikologisch relevanter Stoffe in biologischen und nicht biologischen Materialien. Solche wissenschaftlichen Expertisen können eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit juristischen und/oder medizinischen Fragestellungen spielen. Daher bietet die Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) als wissenschaftliche Fachgesellschaft eine entsprechende Weiterbildung an.
Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte. Die Weiterbildungszeit dient dazu, vertiefende berufliche Erfahrungen in strukturierter Form zu erlangen, insbesondere Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in forensischer Toxikologie einschließlich Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten.