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Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie
Society of Toxicological and Forensic Chemistry
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Gewinnung von Kapillarblutproben für forensisch-diagnostische Fragestellungen

Kapillarblutproben gewinnen auch in der forensichen Analytik immer mehr an Bedeutung. Für deren Probenahme sollten bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sein.

Unsere Kollegen und Experten Th. Nadulski, H. Andresen-Streichert und G. Rochholz haben diese Problematik und die sich daraus ergebenden forensisch-diagnostische Fragestellungen entsprechend verschriftlicht und können im folgenden Artikel (pdf) nachgelesen werden.

Nadulski_Andresen-Streichert_Rochholz_ durch den Vorstand der GTFCh am 09.07.2025 beschlossen

Stellungnahme der GTFCh zum Straßenverkehrsgesetz vom 16.08.2024 zur Problematik "Blutserum" statt "Blut"

Mit Änderung des § 24 a Straßenverkehrsgesetz vom 16.08.2024, gültig seit 22.08.2024, wird im Gegensatz zur vorherigen Fassung im Absatz 1a und 2 der neuen Fassung "Blutserum" statt "Blut" als Untersuchungsmaterial genannt.

Aus Sicht der GTFCh ist hierzu Folgendes auszuführen: Innerhalb Deutschlands (Auftraggeber) werden forensisch-toxikologische Untersuchungen nicht im Vollblut, sondern im Blutüberstand (Serum oder Plasma) durchgeführt, soweit nach Zentrifugation noch eine Phasengrenze erkennbar ist. Die Verwendung von Serum und Plasma ist als gleichwertig anzusehen. Bei Vorliegen einer relevanten Hämolyse sollte ggf. auf den Einfluss auf die Untersuchungsergebnisse eingegangen werden. Für Blutalkoholkonzentrationsbestimmungen und weitere toxikologische Untersuchungen sollten venöse Blutproben (Röhrchen mit oder ohne Gerinnungshemmer) ohne Zusatz von Stabilisatoren wie z.B. Fluoridsalzen gewonnen werden. Serum-Gelröhrchen sollten aufgrund negativer Einflüsse auf das Analysenergebnis (Absorption bzw. Störsignale) möglichst nicht verwendet werden. Zusätzlich sollte eine mit Fluorid versetzte Blutprobe (insbesondere zur Bestimmung von Cocain und Metaboliten aus Fluoridplasma) entnommen werden.

Anregung und Formulierung durch den AK QS; durch den Vorstand der GTFCh am 09.07.2025 beschlossen

Stipendien Anträge

Liebe GTFCh-Mitglieder,

der Vorstand der GTFCh hat beschlossen, auch dieses Jahr wieder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die der TIAFT-Tagung beiwohnen wollen, in Form eines Stipendiums zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an Mitglieder der GTFCh, die in unseren Fachgebieten wissenschaftlich tätig sind und nach Einreichung eines Abstracts für einen Vortrag mit einer Präsentation auf der diesjährigen Jahrestagung der International Association of Forensic Toxicologists (TIAFT) (TIAFT Registration) teilnehmen werden. Voraussetzung hierbei ist, dass die vorgestellten Ergebnisse nicht bereits auf einer anderen öffentlichen Veranstaltung (Tagung / Kongress) präsentiert wurden. Pro Institution kann max. eine Person gefördert werden. Eine Altersgrenze für die Stipendiaten gibt es nicht. Die Bedingungen für die Gewährung eines Stipendiums finden sich im Antragsformular für das Stipendium.

Im Namen des GTFCh-Vorstandes

Volker Auwärter (Präsident der GTFCh)

Toxichem Krimtech Heft hochgeladen ...


 

Unter der Rubrik Toxichem Krimtech finden Sie das aktuelle Heft vom Band 92_2 u. a. mit den Themen:

Rizinus und Ricin                                                Gandoliniumhaltige Kontrastmittel                                Jean Servais Stas und der Stas-Preis

DFG-Nachwuchsakademie - Ausschreibung zur Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere

Die DFG  hat eine Nachwuchsakademie (NWA) eingerichtet mit dem Ziel "Innovative Methoden und neue Marker zur Klärung forensischer Fragestellungen" in der Rechtsmedizin zu fördern. Mit der NWA soll eine Struktur geschaffen werden, bei der sich junge Wissenschaftler*innen mit erfahrenen Kolleg*innen aus der Rechtsmedizin und den angebundenen forensischen Wissenschaften sowie auch untereinander zu innovativen Ansätzen und Projekten austauschen können. Für die Bewerbungsphase und Auswahl der Teilnehmer*innen für die NWA wird von Seiten der DFG eine Projektskizze zur geplanten Forschungsidee erwartet. Nach Auswahl von 20 Teilnehmer*innen wird ein Prä-Workshop zur Vorbereitung der Akademiewoche stattfinden. Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Teilnahme an der DFG-Nachwuchsakademie können Sie unter folgendem Link nachlesen. 20250214

Journal Club

Das Format "GTFCh Journal Club" hat sich in den Jahren 2023 und erstes Halbjahr 2024 als eine weitere Fortbildungsmöglichkeit der GTFCh etabliert. In einem ca. einstündigen online-Vortrag stellt ein GTFCh Mitglied interessierten GTFCh Mitgliedern kritisch einige Publikationen aus einem selbst gewählten Themenfeld vor. Dabei gibt es keine Einschränkung, welches Thema gewählt werden kann, es können auch eigene Forschungsergebnisse oder Fallbeispiele aus dem eigenen Untersuchungsgut sein. Gerade junge WissenschaftlerInnen interessieren sich gerade auch für Publikationen, die auch schon etwas älter sind, die aber die Grundlagen der täglichen Arbeit bilden.

Der Organisator des Journal Clubs, Cornelius Heß, sucht regelmäßig nach freiwilligen Vortragenden. Bei Interesse bitten wir, sich gerne bei ihm (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu melden. Er kann auch gerne hinsichtlich des zu wählenden Themas beraten.

Über positive Rückmeldung und einen regelmäßigen Journal Club würde sich die GTFCh Mitglieder sicher freuen.

Straßenverkehr und THC-Grenzwert - eine kritische Analyse

Nachdem der Bundestag über den 3,5 ng/ml-Grenzwert abgestimmt hat, ist nun der Deutsche Bundesrat zu seiner Meinung gefragt. Für eine weitreichende Entscheidung, wie eine Festlegung eines kommagenauen Grenzwertes, sollten auch die Komplexität der Materie sowie der Weg zur Findung dieses Wertes, den die Expertengruppe gewählt hat, verstanden worden sein. Der Beitrag: "Forensisch-toxikologische Debatten im Deutschen Bundestag rund um den THC-Grenzwert im Serum - Rückblick und Analyse" von Thomas Daldrup, der demnächst in der Zeitschrift Toxichem Krimtech erscheint, möchte dazu beitragen, die möglicherweise vorhanden Wissenslücken zu schließen. 20240625

Anpassung bei der Darstellung der Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger

Der Vorstand der GTFCh hat beschlossen, die Auflistung der Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger unter der Rubrik "Fachtitel" zu ändern. Bisher wurden die Fachtitelträger der GTFCh im Ruhestand oder die verstorbenen Fachtitelträger aus der Lister der Fachtitelträger auf der Homepage gestrichen, was der Vorstand sehr bedauerlich findet. Er hat deshalb gemäß den Vorgaben der Satzung die Darstellung der Fachtitelträger neu gestaltet.

Neu gibt es für jeden Fachtitel drei Kategorien von Fachtitelträgern:

  • Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger: hier werden die im Berufsleben aktiven Personen mit Arbeitsadresse aufgeführt.
  • Ruhende Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger: hier werden die Personen im Ruhestand aufgeführt, die keine Fortbildungspunkte mehr nachweisen müssen.
  • Verstorbene Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger: hier wollen wir der verstorbenen Kolleginnen und Kollegen gedenken.

Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger, die nicht mehr Mitglieder der GTFCh sind, werden von den beiden erstgenannten Listen gestrichen. 20240521

Traueranzeige Dr. Manfred Erkens


Die GTFCh hat von dem Ableben Ihres langjährigen Mitgliedes, Ehrenmitgliedes, Fachtitelträgers und Vorsitzenden der Anerkennungskommission für die Fachtitel "Forensische/r Toxikologe/in GTFCh" und "Forensisch-Klinische/r Chemiker/in GTFCh" Dr. Manfred Erkens mit großer Bestürzung und Betrübnis erfahren. 

Wir sind dankbar, dass wir mit ihm als Kollege und Freund zusammen arbeiten durften und werden sein freundliches Wesen und nicht zuletzt seine Tätigkeit als Fotoreporter auf den GTFCh-Veranstaltungen in Erinnerung behalten. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gehören seiner Familie. 

Der Vorstand und die Mitglieder der GTFCh                                                   Mai 2024

 

Informationen für die Mitglieder der GTFCh über eine Stellungnahme der Fachgesellschaft zum Referentenentwurf des CanG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unter der Rubrik Mitteilungen können Sie als registriertes Mitglied den Referentenentwurf zum Cannabis-Gesetz des Bundesministeriums für Gesundheit vom 06.07.2023, die Stellungnahme unserer Fachgesellschaft zu diesem Entwurf sowie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 16.08.2023 zum kontrollierten Umgang mit Cannabis einsehen.