Stellungnahmen der DGVM/DGVP zur Durchführung von Abstinenzuntersuchungen angesichts der COVID-19 Pandemie
Angesichts der COVID-19 Pandemie ergeben sich Fragen zur weiteren Durchführung von Abstinenzkontrollprogrammen. Hierzu veröffentlicht die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (Homepage der DGVM) Stellungnahmen.
Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich der Angabe des angewandten Verfahrens
Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh ist der Auffassung, dass es im Hinblick auf Punkt 7.8.2.1 (f) der ISO/IEC 17025:2017 (Bezeichnung des angewandten Verfahrens) ausreichend ist, auf forensischen Prüfberichten das Prüfverfahren anzugeben.
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Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich des Verzichts auf manuelle Unterschriften auf Befundberichten
Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh hält es für erfoderlich, dass forensische Befunde manuell unterschrieben werden.
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Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich der Angabe der Zeitdaten von durchgeführten Labortätigkeiten
Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh hält es im Hinblick auf Punkt 7.8.2.1 (i) der ISO / IEC 17025:2017 für ausreichend, auf forensischen Ergebnisberichten das Datum des Beginns des Analysenganges und das des Abschlusses anzugeben.
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Herzlichen Glückwunsch, GTFCh!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit der Gründung der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) am 4. Dezember 1978 in Frankfurt am Main sind 40 Jahre vergangen. Anlässlich dieses Jubiläums wünscht der Vorstand allen Mitgliedern, die heute die GTFCh repräsentieren, alles Gute zu diesem besonderen Geburtstag.
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Herleitung von Grenzwerten der "nicht geringen Menge" im Sinne des BTMG, Teil III: Phenethylamine und Cathinone (16.10.2018)
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Postgradual-Studiengang Toxikologie und Umweltschutz, Universität Leipzig
Der neue Durchgang des Postgradualstudiums Toxikologie und Umweltschutz.beginnt ab September 2018, Informationen gibt es in Form eines Flyer sowie im Internet.
Pharmakokinetik-Datenbank des GTFCh-Arbeitskreises „Klinische Toxikologie“
Der GTFCh-Arbeitskreis „Klinische Toxikologie“ (AK Klintox) hat über die letzten 12 Jahre hinweg eine Datenbank mit pharmako- und toxikokinetischen Parametern von Arzneimittelwirkstoffen und weiteren toxikologisch relevanten Stoffen aufgebaut, gepflegt und geprüft. Dazu wurden eine Vielzahl von Primär- und Sekundärquellen ausgewertet. Die Datenbank hat sich in der täglichen Arbeit der Arbeitskreismitglieder und der Giftinformationszentren, denen frühzeitig eine testweise Nutzung mit Prüfungscharakter angeboten worden war, bewährt.
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Stellungnahme: Sichtkontrolle und Markerverfahren bei Urinabgaben im Zusammenhang mit der Fahreignungsbegutachtung (09.05.2017)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, ein Expertengespräch zum Einsatz von Markerverfahren im Bereich der Fahreignung durchzuführen, das am 16.07.2016 stattfand.
Die daraus resultierende Stellungnahme der BAST finden Sie hier.
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Herleitung von Grenzwerten der „nicht geringen Menge (NGM) neuer psychoaktiver Substanzen" (08.05.2017)
Eine Projektgruppe der GTFCh hat einen Bericht erstellt zur Herleitung von Grenzwerten der „nicht geringen Menge“ im Sinne des BtMG bei „neuen psychoaktiven Stoffen“, der im Toxichem Krimtech (2017) 84(1):5-30 abgedruckt ist und hier im Volltext als PDF zur Verfügung gestellt wird.
Aktuelle Stunde zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Donnerstag, den 27. April 2017 (13:00 bis 13:45 Uhr) vor dem GTFCh-Symposium in Mosbach
Anhand von Strukturbeispielen wird die korrekte Klassifizierung neuer Stoffe nach den in der Anlage zum NpSG definierten Stoffgruppen erläutert. Interessierte werden gebeten, sich vorab in das Thema einzulesen. Der Gesetztestext ist hier verfügbar: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/npsg/gesamt.pdf.
Referenten: Dr. Folker Westphal, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein; Dr. Jan Schäper, Bayerisches Landeskriminalamt
Neujahrsgrüße des Präsidenten für 2017
Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
das Jahr 2017 steht vor der Tür und wird uns mit neuen Herausforderungen überraschen, die wir bewältigen werden.
Auf das letzte Jahr zurückblickend möchte ich an dieser Stelle für die erfolgreiche Durchführung der drei für die Mitglieder der GTFCh organisierten Veranstaltungen danken, die „Analytica Conference“ in München (Pharmakologie und Toxikologie in Homburg/Saar), die „Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh“ in Kirkel (Pharmakologie und Toxikologie in Homburg/Saar, GTFCh-Geschäftsstelle) sowie den „Workshop der GTFCh“ in Freiburg (Rechtsmedizin Freiburg).
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Umfrage des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe führt in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2016 eine Umfrage zu den Möglichkeiten der Toxindetektion in Deutschland durch.
Wenn Sie Inhaber/in oder Leiter/in eines Labors sind, bitten wir um Ihre Teilnahme – Sie tragen mit Ihren Antworten zur Sicherstellung und Verbesserung der Toxindetektion in Deutschland bei.
Die Umfrage finden Sie unter dem Link: https://www.soscisurvey.de/senstox/
Weitere Informationen finden sie hier (PDF)
Vielen Dank für die Teilnahme!
Stoff-Datenblätter aus frühen Toxichem (Krimtech)
Liste der Datenblätter zu toxikologisch relevanten Stoffen, übersandt von Thomas Daldrup
Manfred Möller schrieb im Toxichem 83 (2) zu "40 Jahre Toxichem (Krimtech) – Eine Erfolgsgeschichte":
"... Ein wichtiger Bereich war die Erstellung von sog. Datenblättern, in denen die analytischen Daten zur Identifizierung einzelner Substanzen zusammengetragen wurden: GC- und DC-Daten, UV-Spektren bei verschiedenen pH-Werten und in verschiedenen Lösungsmitteln, ggfs. IR und MS-Spektren. In Toxichem Heft 4 (1977, [S. 3, unten]) waren Datenblätter für Methaqualon und zwei Metabolite (4-Hydroxy-methaqualon und 4-Hydroxy-5-aethoxy-methaqualon) enthalten. Sie waren allerdings nur als lose Blätter dem Toxichem beigefügt, einerseits, weil sie wegen der damaligen miserablen Qualität von Fotokopien separat gedruckt wurden, andererseits, damit sie in einem Ordner an den Arbeitsplätzen gesammelt werden konnten. Bis März 1984 waren 62 solcher Datenblätter entstanden, darunter auch von 18 Metaboliten. Leider konnte ich trotz intensiver Recherchen kein einziges Exemplar dieser frühen Datenblätter auftreiben. Später waren sie fest in das „T+K“ eingeheftet."
Zwischenzeitlich ist es uns doch noch gelungen, eine Sammlung der Datenblätter ausfindig zu machen.
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Gegendarstellung der RUMA GmbH zur Stellungnahme zum Einsatz von Markerverfahren als Alternative zur Sichtkontrolle bei Urinkontrollen
Die Gegendarstellung zur "Gemeinsamen Stellungnahme der GTFCh, DGVM, DGVP und DGRM als Alternative zur Sichtkontrolle bei Urinkontrollen für Untersuchungen für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" steht als Download im PDF-Format zur Verfügung.
Die Veröffentlichung der vorstehenden Gegendarstellung mit Bezug auf die Gemeinsame Stellungnahme der GTFCh, DGVM, DGVP und DGRM erfolgt an dieser Stelle rein freiwillig auf Bitte der Ruma GmbH hin. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGRM, DGVM, DGVP und GTFCh sehen vorbehaltlich anderer Ergebnisse aus der weiteren wissenschaftlichen Diskussion derzeit keinen Anlass von der in ihrer gemeinsamen Stellungnahme ausgedrückten Auffassung zum Einsatz von Marker-Verfahren abzuweichen.
Empfehlungen des 54. Verkehrsgerichtstages in Goslar
Detailergebnisse der Arbeitskreise I und II (Download der PDF-Datei mit allen Empfehlungen)
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Stellungnahme zum Einsatz von Markerverfahren als Alternative zur Sichtkontrolle bei Urinkontrollen
Gemeinsame Stellungnahme der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh), der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) zum Einsatz von Markerverfahren als Alternative zur Sichtkontrolle bei Urinkontrollen für Untersuchungen für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
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Gemeinsame Stellungnahme zur forensisch-toxikologischen Haaranalytik der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh)
Aufgrund eines wissenschaftlichen Artikels (Moosmann, Roth, Auwärter (2015) Finding cannabinoids in hair does not prove cannabis consumption. Scientific Reports 5: 14906) kommt es vermehrt zu Nachfragen bezüglich der Bewertung forensisch-toxikologischer Befunde, die bei Analysen von Haarproben erhalten werden.
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Neujahrsgrüße des Präsidenten für 2016
Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
wie immer wird auch das neue Jahr 2016 wieder abwechslungsreich sein und uns mit kuriosen Fällen konfrontieren sowie vor neue analytische interpretatorische und wissenschaftliche Herausforderungen stellen.
Auf das letzte Jahr zurückblickend möchte ich für die erfolgreiche Durchführung der drei für die Mitglieder der GTFCh organisierten Veranstaltungen danken, chronologisch waren das die „GTFCh-Fachfortbildung für Technische Assistenten/innen“ im Labor Krone (Bad Salzuflen), das alle zwei Jahre stattfindende Symposium in Mosbach, und der „Workshop der GTFCh“ in Köln (Rechtsmedizin Köln).
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Anerkennung der Gleichwertigkeit der Fachtitel der SGRM
Der Vorstand der GTFCh hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 beschlossen, dass nach dem derzeit geltenden Fachtitel-Reglement der Sektion Forensische Chemie und Toxikologie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) der Fachtitel „Forensischer Toxikologe SGRM“ als gleichwertig zum „Forensischen Toxikologen GTFCh“ anzusehen ist, wenn auch Post mortem Untersuchungen durchgeführt werden, ansonsten wird die Gleichwertigkeit mit dem Fachtitel „Forensisch-Klinischer Chemiker GTFCh“ anerkannt. Die GTFCh erkennt ebenfalls die Gleichwertigkeit des Fachtitels „Forensischer Chemiker SGRM“ zum „Forensischen Chemiker GTFCh“ mit dem Arbeitsbereich „Betäubungsmittel, Identifizierung, Quantifizierung und Materialvergleich“ an.