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Straßenverkehr und THC-Grenzwert - eine kritische Analyse

Nachdem der Bundestag über den 3,5 ng/ml-Grenzwert abgestimmt hat, ist nun der Deutsche Bundesrat zu seiner Meinung gefragt. Für eine weitreichende Entscheidung, wie eine Festlegung eines kommagenauen Grenzwertes, sollten auch die Komplexität der Materie sowie der Weg zur Findung dieses Wertes, den die Expertengruppe gewählt hat, verstanden worden sein. Der Beitrag: "Forensisch-toxikologische Debatten im Deutschen Bundestag rund um den THC-Grenzwert im Serum - Rückblick und Analyse" von Thomas Daldrup, der demnächst in der Zeitschrift Toxichem Krimtech erscheint, möchte dazu beitragen, die möglicherweise vorhanden Wissenslücken zu schließen. 20240625

Anpassung bei der Darstellung der Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger

Der Vorstand der GTFCh hat beschlossen, die Auflistung der Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger unter der Rubrik "Fachtitel" zu ändern. Bisher wurden die Fachtitelträger der GTFCh im Ruhestand oder die verstorbenen Fachtitelträger aus der Lister der Fachtitelträger auf der Homepage gestrichen, was der Vorstand sehr bedauerlich findet. Er hat deshalb gemäß den Vorgaben der Satzung die Darstellung der Fachtitelträger neu gestaltet.

Neu gibt es für jeden Fachtitel drei Kategorien von Fachtitelträgern:

  • Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger: hier werden die im Berufsleben aktiven Personen mit Arbeitsadresse aufgeführt.
  • Ruhende Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger: hier werden die Personen im Ruhestand aufgeführt, die keine Fortbildungspunkte mehr nachweisen müssen.
  • Verstorbene Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger: hier wollen wir der verstorbenen Kolleginnen und Kollegen gedenken.

Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger, die nicht mehr Mitglieder der GTFCh sind, werden von den beiden erstgenannten Listen gestrichen. 20240521

Traueranzeige Dr. Manfred Erkens


Die GTFCh hat von dem Ableben Ihres langjährigen Mitgliedes, Ehrenmitgliedes, Fachtitelträgers und Vorsitzenden der Anerkennungskommission für die Fachtitel "Forensische/r Toxikologe/in GTFCh" und "Forensisch-Klinische/r Chemiker/in GTFCh" Dr. Manfred Erkens mit großer Bestürzung und Betrübnis erfahren. 

Wir sind dankbar, dass wir mit ihm als Kollege und Freund zusammen arbeiten durften und werden sein freundliches Wesen und nicht zuletzt seine Tätigkeit als Fotoreporter auf den GTFCh-Veranstaltungen in Erinnerung behalten. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gehören seiner Familie. 

Der Vorstand und die Mitglieder der GTFCh                                                   Mai 2024

 

Bericht zur gegenwärtigen Diskussion über den Umgang mit "arsenbelasteten Bibliotheksbeständen"

Bericht von T. Arndt und K. Stemmerich zur gegenwärtigen Diskussion über den Umgang mit "arsenbelasteten Bibliotheksbeständen". 2024.03.08

XXIII. Symposium Mosbach 2023

Die Poster des XXIII. Symposiums in Mosbach sind nun auf der Homepage für registrierte Mitglieder unter der Rubrik "Publikationen" einsehbar. 

Veröffentlichung der 4. Auflage der Beurteilungskriterien Übergangsfristen für die Anwendung

Die überarbeitete und erweiterte 4. Auflage wird Ende November 2022 in gedruckter Form zur Verfügung stehen. Das eBook soll bereits seit der zweiten Novemberwoche einsehbar sein. Es wird für viele Dinge aufgrund von Schulungsbedarf, organisatorischer Umstellung und Anpassungen von QM-Regelungen, Anschreiben und Formularen Übergangsfristen geben müssen. Eine vollständige Umsetzung der Neuregelungen in der 4. Auflage der Beurteilungskriterien sollte jedoch bis Ende Juni 2023 erfolgt sein.

Im Aktuellen Schreiben der DGVM & DGVP können Sie noch weitere Hinweise und Details zu den Beurteilungskriterien der 4. Auflage nachlesen.

Traueranzeige Prof. Dr. Manfred Möller


Die GTFCh trauert um ihr Gründungsmitglied, Präsidenten und Stas-Preisträger Prof. Dr. Manfred Möller. Er verstarb Anfang Oktober im Alter von 83 Jahren.

Manfred arbeitete kontinuierlich seit 1969 am Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes in Homburg/Saar. Er war einer der ersten Aktiven bei der Gründung der GTFCh im Jahr 1978 und aktiv in verschiedenen wissenschaftlichen Ausschüssen und vielen weiteren Gesellschaften. So übernahm er u.a. 1987-1997 die Präsidentschaft der GTFCh. In dieser Zeit hat sich die GTFCh aus Rechtsmedizin und Kriminaltechnik heraus zu einer wissenschaftlich anspruchsvollen und durch Kompetenz von allen Seiten anerkannte wissenschaftliche Fachgesellschaft entwickelt. Ein Ergebnis der Akzeptanz spiegelt u.a. die Bildung einer paritätisch besetzten Kommission der GTFCh, der Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Rechtsmedizin für die wissenschaftliche Begleitung der Änderung der Straßenverkehrsgesetzgebung bezüglich "Drogen im Straßenverkehr" wider. Dieses steht im engen Kontext mit einem herausragenden Schwerpunkt seiner Arbeit, die die Förderung der polizeilichen Drogenerkennung zum Ziel hatte und zur Entwicklung eines spezialisierten Weiterbildungskonzeptes führte. Eine weitergehende Würdigung seiner Arbeit wird im nächsten Heft des Toxichem erscheinen.

Manfred war hoch angesehen und wurde im Laufe seiner Karriere mit einer Reihe von Auszeichnungen geehrt - unter anderem 2001 mit dem Saarländischen Verdienstorden, der Jean-Servais-Stas-Medaille der GTFCh 2001 und dem Alan-Curry-Award der TIAFT 1999.

In letzter Zeit war Manfred zwar gesundheitlich angeschlagen, konnte aber immer wieder als interessierter Teilnehmer an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angetroffen werden.

Wir sprechen seiner Familie und seinen Freunden unser tiefstes Beileid aus.
 

 

Ankündigungen der DGVP und DGVM: Veränderungen im Kontext mit der Fahreignungsdiagnostik, Verwendung von Cut-off-Werten

Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - die 4. Auflage der Beurteilungskritierien mit u.a. neuen Cut-off-Werten zur Begutachtung der Fahreignung, herausgegeben von der DGVP und DGVM, werden Ende Oktober / Anfang November 2022 erscheinen. 

Traueranzeige Dr. phil. James Bäumler-Piaget

                                      

 

Arbeitskreis Klinische Toxikologie: Informationen zur IVDR u.a.

Der Arbeitskreis Klinische Toxikologie stellt Informationen rund um die Umsetzung der IVDR zur Verfügung.

Die europäische Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) reguliert erstmals die Inbetriebnahme von In-vitro-Diagnostika aus Eigenherstellung. Als EU-Verordnung muss die IVDR nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt gültig. Der ursprünglich geplante Geltungsbeginn war der 26. Mai 2022, nach aktuellen Entwicklungen werden die Regularien gestaffelt eingeführt.

Traueranzeige Prof. Dr. Rudhard Klaus Müller

                          

Außerordentliche Mitgliederversammlung 15. November 2021, 14 Uhr

Eine Änderung der Satzung der GTFCh ist erforderlich, um in Zukunft flexibel bei der Durchführung von Veranstaltungen, so auch Mitgliederversammlungen, auf verschiedene Formen zurückgreifen zu können (Präsenz- und/oder digitale Veranstaltung). Dies betrifft vor allem den § 9 (1). In diesem Zuge sollen neben wenigen sprachlichen Korrekturen auch durchgängig geschlechterinklusive Formulierungen eingeführt werden.

Die Fortbildungsordnungen für die vier Fachtitel wurden ebenfalls geschlechterinklusiv umformuliert und die Vergabe von Fortbildungspunkten leicht modifiziert.

Die Mitgliederversammlung wird als digitale Veranstaltung mittels Zoom durchgeführt. Die Abstimmungen erfolgen mittels eines Tools der Firma Fast Forward Event-Operations GmbH (Talheim). Nähere Informationen werden als Rundmail an alle Mitglieder zwei Wochen vorher mitgeteilt. Gem. §10 Abs. 8 unserer noch gültigen Satzung ist bei Änderung der Satzung eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen (bei digitalen Veranstaltungen: der teilnehmenden) stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Stellungnahmen der AWMF zur Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR)

Die Richtlinie über In-vitro Diagnostika 98/79/EG (IVD) wird durch eine eigene EU-Verordnung 2017/746 (In-Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation, IVDR) abgelöst, die am 25.05.2017 in Kraft getreten ist. Nach einer 5-jährigen Übergangsfrist wird diese Verordung am 26.05.2022 gültig. 

Stellungnahme der AWMF zur Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) vom 25.08.2020 sowie die Stellungnahme der AWMF zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) im Hinblick auf In-vitro-Diagnostika aus Eigenherstellung.

Traueranzeige Dr. Randall Clint Baselt

                                

 

Bundestagsanhörung vom 24.02.2021 zum Thema: Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern

Am 24.02.2021 fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu dem Antrag einer Bundestagsfraktion zum Thema: "Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern" statt. Professor Dr. Stefan Tönnes erläuterte die Arbeit der Grenzwertfindungskommission. Neben Stefan Tönnes waren weitere Vertreter verschiedener Organisationen geladen und gehört. Das Video zur Anhörung kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

 

Bericht zur gegenwärtigen Diskussion über den Umgang mit "arsenbelasteten Bibliotheksbeständen"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unter der Rubrik Mitteilungen können Sie einen Bericht von Prof. Dr. Torsten Arndt und Dr. Karsten Stemmerich (Bioscientia, Ingelheim) zur aktuellen Diskussion über den Umgang mit "arsenbelasteten Bibliotheksbeständen" einsehen und als Informationsquelle bei Anfragen zu diesem Thema verwenden.

Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich der Angabe des angewandten Verfahrens

Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh ist der Auffassung, dass es im Hinblick auf Punkt 7.8.2.1 (f) der ISO/IEC 17025:2017 (Bezeichnung des angewandten Verfahrens) ausreichend ist, auf forensischen Prüfberichten das Prüfverfahren anzugeben.

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Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich der Angabe der Zeitdaten von durchgeführten Labortätigkeiten

Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh hält es im Hinblick auf Punkt 7.8.2.1 (i) der ISO / IEC 17025:2017 für ausreichend, auf forensischen Ergebnisberichten das Datum des Beginns des Analysenganges und das des Abschlusses anzugeben.

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