Weiterbildungskatalog zur Anerkennung als "Forensische/r Toxikologe/in GTFCh"
Anlage 1 zur Weiterbildungsordnung „Forensischer Toxikologe GTFCh / Forensische Toxikologin GTFCh“
Einleitung
Der Bewerber muss sich während der Weiterbildungszeit eingehende fachrelevante Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der forensischen Toxikologie nach dem Stand der Wissenschaft und Technik aneignen. Hierzu ist es u. a. notwendig
- forensisch-toxikologische Gutachten unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft und der aktuellen Rechtsprechung eigenständig abzufassen,
- eigenständige wissenschaftliche Arbeiten in angesehenen Zeitschriften zu publizieren,
- an Weiterbildungsveranstaltungen der GTFCh teilzunehmen,
- an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Workshops, Kongressen usw.) teilzunehmen und gegebenenfalls
- mündliche Gutachten insbesondere in Strafprozessverfahren zu erstatten.
Der Bewerber kann seine erworbenen Kenntnisse, u. a. dadurch erweitern und belegen, indem er nachweislich
- bei anderen Weiterbildungsstätten hospitiert,
- an Weiterbildungsveranstaltungen anderer fachverwandter Institutionen (Fachgesellschaften, Kammern) teilnimmt,
- Lehrveranstaltungen selbstständig durchführt bzw.
- erfolgreich an postgradualen Studiengängen oder Lehrveranstaltungen der Hochschulen zu fachverwandten Themen teilnimmt.
Er hat sich auf den nachfolgend aufgeführten Gebieten (Weiterbildungsmodule) weiter- und fortzubilden:
Weiterbildungsmodule
Grundlagen der Humanbiologie
Grundkenntnisse der Funktionsweise des menschlichen Körpers (Anatomie, Physiologie, Biochemie)
Toxikologie / Pharmakologie
Toxikodynamik und Toxikokinetik / Pharmakodynamik und Pharmakokinetik
Struktur, Wirkmechanismus, Wirkungsspektrum, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Applikationswege, Toxikogenetik / Pharmakogenetik
Fremdstoffmetabolismus, Organtoxikologie, Toxizitätsprüfungen, Struktur-Wirkungsbeziehungen
Forensische Toxikologie
Post mortem Toxikologie
Begriffsdefinition, Wirkungsbedingungen von Giften, Einfluss endogener und exogener Faktoren, Leichenschau- und Obduktionsbefunde bei Vergiftungen, Prinzipien der Todesursachenfeststellung, Asservierung bei Vergiftungsverdacht, Exhumierung, Thanatochemie, Metalle, nichtmetallische anorganische Gifte, organische Gifte, rechtliche Aspekte
Alkohol
Rückrechnung, Gesetzgebung, Nachtrunk
Andere zentralwirksame Stoffe
Pharmakokinetik der wichtigsten berauschenden Mittel, berauschende Mittel im Straßenverkehr, verkehrsmedizinische Fragestellungen, Asservierung, Nachweis des chronischen Missbrauchs, Rückrechnungen, rechtliche Fragestellungen, Symptomatik, Intoxikationen versus forensische Psychopathologie
Nicht zentralwirksame Stoffe
Untersuchungen und Begutachtungen an Proben von Lebenden
Grundlagen in der forensischen Genetik
Grundlagen in der forensischen Chemie
Analytik von Betäubungsmitteln
Analytik von anderen sichergestellten nicht-biologischen Asservaten
Qualitätsmanagement
Akkreditierung
Zertifizierung
Klinische Toxikologie
Epidemiologie akuter Vergiftungen
Juristische Aspekte bei der Diagnostik und Behandlung von Vergiftungen
Maßnahmen bei akuten Vergiftungen
Differenzialdiagnose und Leitsymptome bei Vergiftungen
Therapie akuter Vergiftungen
Symptome wichtiger Vergiftungen, therapeutische Maßnahmen, Antidota
Klinische Chemie
Toxikologisch relevante Parameter
Grundlagen der Pharmazie
Rechtskunde
Relevante Gesetze und Verordnungen, z. B. Betäubungsmittelrecht, Straßenverkehrsrecht und Strafrecht (u.a. Intoxikationseffekte und Schuldfähigkeit)
Rechte und Pflichten des Sachverständigen
Aktuelle Urteile
Analytische Toxikologie
Untersuchungsmaterial
Standard-Matrices
Alternative Matrices (z. B. Haare, Speichel, Gewebeproben)
Präanalytik
Probennahme und -lagerung
Analytik
Probenaufbereitung
Qualitative und quantitative Analysenverfahren inkl. Validierung
Qualitätssicherung
Methodenentwicklung
Postanalytik
Probenlagerung
Biostatistik
Forensische Begutachtung
Plausibilität der forensisch-toxikologischen Untersuchungsergebnisse
Interpretation der forensisch-toxikologischen Untersuchungsergebnisse z. B. Berücksichtigung der Fragestellung, Grenzwerte
Aktengutachten
Grammatikalisch maskuline Bezeichnungen gelten im gesamten Text gleichermaßen für beide Geschlechter.