Außerordentliche Mitgliederversammlung am 01.12.2015
Bericht zur außerordentliche Mitgliederversammlung in Frankfurt (01.12.2015)
Die folgende Satzungsänderung wurde zur Abstimmung gestellt:
§ 16 Auflösung
2) Bei der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. (B.A.D.S.) mit Sitz in Hamburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung der Forschung) zu verwenden hat.
Die Satzungsänderung wurde bei der außerordentliche Mitgliederversammlung mit 14 Ja-Stimmen ohne Nein-Stimmen oder Enthaltungen angenommen.