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Ehrencodex der GTFCh

Präambel

Die 1978 gegründete Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, deren Mitglieder auf dem Gebiet der forensischen Toxikologie, der klinischen Toxikologie und der forensischen Chemie tätig sind. Die GTFCh bietet ihren Mitgliedern ein Forum für die Weiterbildung und die Qualitätssicherung. Da Gutachten und Untersuchungen der Mitglieder für die Betroffenen juristisch und medizinisch weitreichende Konsequenzen haben können, wird von den Mitgliedern der GTFCh ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein vorausgesetzt. Die vorliegenden ethischen Richtlinien bestimmen das Verhalten der Gesellschaft und ihrer Mitglieder untereinander und nach außen.

1. Berufliche Integrität

Die Mitglieder der Gesellschaft pflegen unter sich kollegiale Beziehungen, welche von Ehrlichkeit und Höflichkeit geprägt sind. Alle Kollegen, die zur Förderung und Vervollkommnung des Wissens beitragen, sollen angemessen anerkannt werden. Jede missbräuchliche Verwendung von Titeln ist unstatthaft. Bei allen Untersuchungen und Begutachtungen ist dem Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen Beachtung zu schenken.

2. Forschung

Die Forschungsergebnisse sind der Fachwissenschaft zugänglich zu machen. Eine korrekte, vollständige und eindeutige Darstellung trägt dazu bei, Fehlinterpretationen zu vermeiden. Keinesfalls dürfen Daten manipuliert werden. Bereits publizierte Arbeiten von anderen Autoren auf dem gleichen Gebiet müssen zitiert werden. Die Entscheidung zur Durchführung von Forschungsvorhaben verlangt eine Abklärung voraussehbarer wissenschaftlicher und außerwissenschaftlicher Konsequenzen sowie einer eventuellen Schädigung von Beteiligten. Bei Untersuchungen an Menschen sind die Deklarationen von Helsinki zu berücksichtigen. Tierversuche sind auf ein Minimum zu beschränken, Schmerz, Stress und Entbehrungen sind möglichst gering zu halten.

3. Weiterbildung

Verantwortliches berufliches Arbeiten erfordert hohe fachliche Kompetenz. Die Mitglieder sind angehalten, die Tätigkeiten der GTFCh zu unterstützen und an den Veranstaltungen teilzunehmen, um sich durch stetige Fortbildung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten.

4. Kompetenz

Die Mitglieder dürfen nur solche Gutachten und Dienstleistungen bzw. Aufträge ausführen, für die sie die fachliche Kompetenz besitzen. Das berufliche Arbeiten ist durch eine kontinuierliche Qualitätssicherung zu belegen.

5. Sicherheit

Bei der täglichen Arbeit ist die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Gefahren, Lärm, Beeinträchtigungen von Ökosystemen wie auch der Verbrauch an nicht erneuerbaren Rohstoffen sind möglichst gering zuhalten.

6. Begutachtungen

Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vertrauen, das ihnen entgegengebracht wird, zu entsprechen. Sie bemühen sich stets um größte Sachlichkeit, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Objektivität im Bewusstsein, dass ihre Tätigkeit z.T. schwerwiegende Folgen für Einzelne und die Gesellschaft haben kann. Gefälligkeitsgutachten sind unwürdig.

Bei einem Obergutachten soll die Fehlerfrage möglichst klar und eindeutig beantwortet werden. Nicht die Person des Kollegen, sondern der Befund ist Gegenstand der Beurteilung.

7. Datenschutz/Verschwiegenheitspflicht

Dem Datenschutz ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Bei der
Veröffentlichung von Ergebnissen sind die individuellen Personendaten zu verschlüsseln, so dass eine Identifizierung unmöglich wird. Auskünfte dürfen nur dem Auftraggeber gegeben werden, gegenüber anderen gilt die Schweigepflicht.

8. Verstöße

Verstöße gegen diesen Ehrencodex behandelt der Vorstand. Er entscheidet über mögliche Konsequenzen, die bis zum Ausschluss aus der Gesellschaft führen können.

Der Ehrencodex wurde vom Vorstand der GTFCh am 26. Juli 2000 in Frankfurt am Main verabschiedet