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Vorerst kein Verzicht auf Blutentnahmen im Rahmen von Verkehrsstraftaten

Bericht des Strafrechtsausschusses zur Einführung der Atemalkoholanalyse in Verkehrsstrafsachen

(vgl. Stellungnahme zum Verzicht auf Blutentnahme bei Alkohol im Verkehr)

(Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen)

 

1.
Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Bericht des Strafrechtsausschusses zur Einführung der Atemalkoholanalyse in Verkehrsstrafsachen zur Kenntnis.

2.
Die Justizministerinnen und Justizminister vermögen die von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren befürwortete Einführung der Atemalkoholanalyse bei Verkehrsstraftaten derzeit nicht zu unterstützen. Die für die Allgemeinheit besonders gefährlichen, unter Alkoholeinfluss begangenen Straßenverkehrsstraftaten bedürfen der effektiven und konsequenten Ahndung. Ob eine
solche bei teilweiser Ersetzung der Blutalkoholanalyse durch die Atemalkoholanalyse gewährleistet wäre, steht nicht mit hinreichender Sicherheit fest. In der Wissenschaft ist weiter umstritten, ob eine Atemalkoholanalyse als alleiniges Beweismittel zur sicheren Feststellung der Fahruntüchtigkeit im Sinne der einschlägigen Strafvorschriften ausreicht.
Die strafrechtliche Praxis befürchtet u. a. eine erhebliche Erschwerung der forensischen Beweisführung. Sie hat sich deshalb gegen eine teilweise Ersetzung der allseits anerkannten Blutalkoholanalyse durch die Atemalkoholanalyse ausgesprochen.

3.
Die Justizministerinnen und Justizminister werden die weitere Entwicklung des wissenschaftlichen Forschungsstands und die Diskussion zur Beweistauglichkeit der Atemalkoholanalyse im Strafprozess aufmerksam beobachten.


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