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Nachwuchspreis für Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler der GTFCh

1985 wurde von der Mitgliederversammlung in Mosbach beschlossen, einen Förderpreis zu verleihen, der mit Beschluss des Vorstandes vom 24.01.2015 in Nachwuchspreis umbenannt wurde. Der Preis ist mit einer Geldzuwendung verbunden. 

Richtlinien

  1. Die GTFCh verleiht alle zwei Jahre im Rahmen des Mosbacher Symposiums einen Nachwuchspreis für junge Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler der GTFCh.
  2. Dieser Preis wird für herausragende Arbeiten aus dem Gebiet der toxikologischen oder forensischen Chemie verliehen.
  3. Er ist mit einer Geldzuweisung verbunden, deren Höhe vom Vorstand beschlossen wird.
  4. Mitglieder der GTFCh, die das 40. Lebensjahr bei Bewerbungsfrist noch nicht vollendet haben, können sich bei der Auswahlkommission bewerben. Das Ausschlussalter kann bei entsprechendem Nachweis um die Dauer in Anspruch genommener Elternzeiten erhöht werden.
  5. Folgende Bewerbungsunterlagen sind in elektronischer Form bis spätestens 01. November des Jahres vor dem GTFCh-Symposium bei dem zuständigen Kommissionsmitglied einzureichen: 
     Curriculum vitae (kurz, tabellarisch)
     
    Arbeit/Arbeiten (Publikationen, Projektberichte, Patente etc.) mit denen sich die/der Kandidatin/Kandidat um den Preis bewirbt
     Gegliedertes Publikationsverzeichnis mit Angabe der Impact-Faktoren
  1. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist leitet das zuständige Kommissionsmitglied die eingegangenen Bewerbungen an die anderen Mitglieder der Auswahlkommission weiter.
  2. Die Auswahlkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Vorstand in seiner konstituierenden Sitzung eingesetzt werden. 
  3. Bewertet wird die Relevanz der mit der Bewerbung eingereichten Arbeit/Arbeiten für das Fachgebiet der toxikologischen und forensischen Chemie. Liegen diesbezüglich gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl nach den gesamten Publikationsleistungen der Bewerberinnen/Bewerber, ermittelt anhand objektiver Parameter wie Impactfaktoren und Hirsh-Index (h-Index).
  4. Auswahlkommissionsmitglieder sind bei Bewerberinnen/Bewerbern aus dem eigenen Arbeitskreis oder bei Co-Autorenschaft (innerhalb der letzten 5 Jahre) nicht stimmberechtigt. Ist ein oder mehrere der Auswahlkommissionsmitglieder hiervon betroffen, werden diese in Absprache mit dem Vorstand für den entsprechenden Auswahlzyklus durch nicht betroffene Mitglieder der Anerkennungskommissionen vertreten.
  5. Die Auswahlkommission entscheidet konsensual und legt die Entscheidung dem Vorstand der GTFCh zur Beschlussfassung vor. 

Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden gemäß Beschluss des Vorstandes der GTFCh vom 26.04.2017 genehmigt und werden am 26.04.2017 in Kraft gesetzt.

Auswahlkommissionsmitglieder

  • PD Dr. rer. nat. Frank Peters, Jena*
  • Prof. Dr. Wolfgang Weinmann, Bern
  • Dr. Folker Westphal, Kiel
*zuständig für Annahme und Weiterleitung der Bewerbungen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)