Weiterbildungskatalog zur Anerkennung als "Forensische/r Chemiker/in GTFCh"
Anlage 1 zur Weiterbildungsordnung „Forensischer Chemiker GTFCh / Forensische Chemikerin GTFCh“
Einleitung
Der Bewerber muss sich eingehende fachrelevante Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der forensischen Chemie nach dem Stand der Wissenschaft und Technik aneignen. Hierzu wird erwartet:
- Forensisch-chemische Gutachten unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft und der aktuellen Rechtsprechung eigenständig abzufassen,
- an anerkannten Veranstaltungen (Weiterbildungen der GTFCh, Workshops, Kongressen, Fachsymposien der Kriminalämter usw. – siehe Anhang 1 FBO) teilzunehmen,
- mündliche Gutachten insbesondere in Strafprozessverfahren zu erstatten und gegebenenfalls
- eigenständige Arbeiten auf seinem Fachgebiet zu publizieren.
Der Bewerber kann seine erworbenen Kenntnisse u. a. dadurch erweitern und belegen, indem er nachweislich
- Lehrveranstaltungen selbstständig durchführt (Fortbildung von Polizei- und Justizangehörigen usw.),
- an Weiterbildungsveranstaltungen anderer fachverwandter Institutionen teilnimmt,
- an fach- bzw. sachdienlichen Lehrveranstaltungen (wie Instrumentalanalytik, Rhetorik, Statistik) teilnimmt,
- Diplomanden oder Doktoranden betreut,
- erfolgreich an postgradualen Studiengängen teilnimmt,
- bei anderen Weiterbildungsstätten hospitiert,
- Hospitanten betreut.
Er hat sich auf den nachfolgend aufgeführten Gebieten (Weiterbildungsmodule) weiter- und fortzubilden:
Weiterbildungsmodule
Forensisch-chemische Grundlagen der verwendeten Methoden sowie umfassende Kenntnisse im beantragten Arbeitsbereich
Untersuchungsmaterial
Standardmatrizes
Probennahme und Lagerung
Analytik
Spezielle Probenaufbereitung
Probenaufbereitung unter Berücksichtigung weiterer Untersuchungsmöglichkeiten in anderen Arbeitsbereichen (interdisziplinäres Denken)
Aspekte der Kontamination und Spurenübertragung
Qualitative und ggfs. quantitative Analysenverfahren
Methodenentwicklung
Besondere Aspekte der forensischen Analytik
Qualitätsmanagement
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Methodenvalidierung
Zertifizierung
Akkreditierung
Rechtskunde
Rechte und Pflichten des Sachverständigen
Relevante Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des jeweils beantragten Arbeitsbereiches
Kenntnis aktueller relevanter Urteile
Forensische Begutachtung
Plausibilität der forensisch-chemischen Untersuchungsergebnisse
Interpretation der forensisch-chemischen Untersuchungsergebnisse ggfs. unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse
Grammatikalisch maskuline Bezeichnungen gelten im gesamten Text gleichermaßen für beide Geschlechter.