Empfehlungen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2009 in Goslar
- Atem- vs. Blutalkoholmessung
- Richtervorbehalt bei Blutentnahmen
- Zwei unabhängige GC-Methoden
Nach gut 1 ½ Jahren, denen ich nun unserer Gesellschaft vorstehen darf, habe ich mich zunächst einmal bei meinen Vorstandskollegen für die hervorragende Zusammenarbeit zu bedanken, ebenso aber auch für die vielen guten Zusprüche zahlreicher Mitglieder.
Nur bei einer guten Aufgabenverteilung kann eine mittlerweile auf über 500 Mitglieder angewachsene wissenschaftliche Gesellschaft geführt werden. Die Aktivitäten werden durch die vielen aktiven Mitglieder in den verschiedensten Arbeitskreisen und Gremien sowie durch ihre Beiträge für unser Mitteilungsheft Toxichem & Krimtech wie auch durch die Beteiligung an Workshops, Symposien und weiteren Veranstaltungen getragen. Ich freue mich, dass wir national wie auch international als eine sehr aktive und lebendige Gesellschaft gelten.
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr.228/2008
... finden sich in der Rubrik Stellenmarkt
Letzte Aktualisierung: 10.02.2025
Die GTFCh trauert um Ihr Ehrenmitglied Dr. rer. nat. Josef Fehn
(Forensischer Toxikologe GTFCh), |
Bericht des Strafrechtsausschusses zur Einführung der Atemalkoholanalyse in Verkehrsstrafsachen
(vgl. Stellungnahme zum Verzicht auf Blutentnahme bei Alkohol im Verkehr)
zum Vorschlag des Verzichts auf eine Blutentnahme bei Verkehrsstraftaten unter Alkohol bzw. im "strafrechtlich relevanten Konzentrationsbereich" (publiziert 19.03.2008)
Statement on the waiving of taking blood samples involving alcohol consumption in road traffic (Englisch translation)